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Rechtsgebiet

Notariat

Der Notar ist eine Urkundsperson: Er beurkundet öffentliche Urkunden, berät die Parteien unparteiisch und sorgt für die Rechtssicherheit der Geschäfte.

Was dazu gehört

Immobilien

Kauf, Tausch, Schenkung, Kaufsrecht. Die öffentliche Urkunde sichert das Geschäft und bereitet den Grundbucheintrag vor.

Stockwerkeigentum

Begründung, Reglement, Wertquoten, gemeinschaftliche Teile: einem Gebäude eine dauerhafte Ordnung geben.

Güterstände

Ehevertrag, Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung: vorher wählen, statt nachher auseinandersetzen.

Testamente und Erbverträge

Den Nachlass zu Lebzeiten ordnen, im Rahmen des Gesetzes, und den Angehörigen eine streitige Teilung ersparen.

Gesellschaftsgründungen

AG, GmbH, Stiftung: Statuten, Einlagen, Handelsregistereintrag — und die Wahl der passenden Rechtsform.

Umstrukturierungen

Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen sowie Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen und damit zusammenhängende Vorgänge zur Reorganisation einer Geschäftstätigkeit.

Grundpfandrechte

Schuldbriefe: Errichtung, Übertragung, Erhöhung, Löschung. Jede Immobilienfinanzierung führt hier vorbei.

Beglaubigungen

Beglaubigung von Unterschriften, beglaubigte Kopien, eidesstattliche Erklärungen.