Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen: Familie, Erbschaft, Eigentum und Sachenrecht. Es bildet die Grundlage der häufigsten und oft heikelsten Lebenssituationen.
ZivilrechtDie Étude du Ritz übt zwei sich ergänzende Berufe aus: die Anwaltschaft in sämtlichen Rechtsgebieten und das Notariat.
Als Anwälte mit sich ergänzenden Kompetenzen und Spezialisierungen sind wir in allen Rechtsgebieten tätig. Wir beraten und vertreten Sie, sei es vor Verwaltungsbehörden, den Walliser Gerichten, dem Bundesgericht oder Schiedsgerichten.
Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen: Familie, Erbschaft, Eigentum und Sachenrecht. Es bildet die Grundlage der häufigsten und oft heikelsten Lebenssituationen.
ZivilrechtDas Obligationenrecht regelt Verträge, die zivilrechtliche Haftung sowie Arbeits- und Mietverhältnisse. Es betrifft Unternehmen ebenso wie Privatpersonen.
ObligationenrechtBetreibung und Konkurs dienen der Eintreibung von Forderungen und folgen strengen Regeln und kurzen Fristen. Wir beraten Gläubiger wie Schuldner rasch.
Schuldbetreibungs- und KonkursrechtIm Strafrecht vertreten wir sowohl die Verteidigung als auch die Privatklägerschaft — von den ersten Untersuchungshandlungen an.
StrafrechtDas öffentliche Recht regelt das Verhältnis zu Staat und Gemeinden: Baubewilligungen, Raumplanung, öffentliches Beschaffungswesen und Steuern.
Leistungsverweigerung, Rentenkürzung, Streit mit einem Versicherer: Das Sozialversicherungsrecht erfordert die sichere Beherrschung von Verwaltungsverfahren mit kurzen Fristen.
SozialversicherungsrechtWir redigieren und beurkunden Verträge zu Immobilien, Gesellschaften, Familie und Erbschaften und begleiten die Geschäfte vollständig bis zur Eintragung im Grundbuch oder im Handelsregister.
Der Notar ist eine Urkundsperson: Er beurkundet öffentliche Urkunden, berät die Parteien unparteiisch und sorgt für die Rechtssicherheit der Geschäfte.